Übermittlungssperre

Das Wichtigste in Kürze

Es besteht die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren).
Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.

Welche Übermittlungssperren sind möglich?
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlag
Voraussetzungen

Kann persönlich oder schriftlich beantragt werden.

Benötigte Unterlagen
  • gültiges Ausweisdokument
Gültigkeit

Übermittlungssperren gelten dauerhaft bis zum Widerruf.

Gebühren

Gebührenfrei

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier als PDF zum Download

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    Kontakt

    Bürgerbüro

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