Verkleinerte Abbilder des Stadtrates
Der Stadtrat hat die Verwaltung bestimmter Geschäftszweige und die Erledigung einzelner Angelegenheiten dem Bau- und Umweltausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Haushaltsausschuss übertragen. Vorsitz in den Ausschüssen führt jeweils der Erste Bürgermeister. Die Aufgaben der ständigen Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung detailliert geregelt.