Lindenberg steht für Familienfreundlichkeit

In der Stadt Lindenberg gibt es für Kinder von einem Jahr bis zu Einschulung ein umfangreiches Betreuungsangebot verschiedener Träger. Gerne können Sie sich über die Konzepte der einzelnen Träger direkt auf den jeweiligen Internetseiten informieren.

Astrid Lindgren
„Wenn die einen finden, dass man groß ist, und andere, dass man klein ist, so ist man vielleicht - gerade richtig”

Informationen für Eltern

Zuständigkeiten

Welche Aufgabe hat die Kommune? (Art. 5,6 BayKiBiG)

  • Die Kommunen sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zuständig (Art. 5 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG, Sicherstellungsgebot).
  • Sie tragen die Planungs- und davon abgeleitet auch die Finanzierungsverantwortung für die hierzu erforderlichen Betreuungsangebote.

Gemeinden sollen Subsidiaritätsprinzip beachten

  • Die Gemeinden haben dabei den Subsidiaritätsgrundsatz (§ 4 Abs. 2 SGB VIII, Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) zu beachten. Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern betrieben werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen.
  • Weiter ist das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, wonach Leistungsberechtigte das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen (§ 5 SGB VIII, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG).

Überörtliche Planung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • Unberührt von der örtlichen Bedarfsplanung ist die in §§ 79, 80 SGB VIII vorgesehene überörtliche Planung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
  • Benachbarte kreisangehörige und kreisfreie Gemeinden sowie Landkreise sollen ihre Planungen aufeinander abstimmen.

Gesamtverantwortung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (Art. 6,8 BayKiBiG)

  • Die Gemeinden entscheiden über den örtlichen Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Gesamtverantwortung für die Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege tragen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte).
Rechtsanspruch

Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach BayKiBiG?

  • Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (ab 1. Geburtstag) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Anspruch ist auf Vermittlung eines Platzes gerichtet. Jede nach dem BayKiBiG förderfähige Einrichtung bzw. Kindertagespflege erfüllt die qualitativen Ansprüche an die frühkindliche Förderung im Sinne des Rechtsanspruchs.

 

Anmeldung eines Betreuungsplatzes

Gesetzliche Anmeldefrist für einen Betreuungsplatz

  • Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind wünschen, müssen mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme die Gemeinde bzw. bei einer gewünschten Betreuung durch eine Tagespflegeperson den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Kenntnis setzen (Art. 45 a Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze – Anmeldefrist für einen Betreuungsplatz).

Anmeldeverfahren in Lindenberg

  • Generell werden die Anmeldung für die Kindertageseinrichtungen zentral über das Elternportal LittleBird erfasst. Hier können Sie Ihr Kind jederzeit in maximal fünf verschiedenen Betreuungseinrichtungen anmelden. Dabei haben Sie die Möglichkeit Prioritäten zu vergeben. Diese werden, wenn möglich bei der Platzvergabe berücksichtigt.
  • Wichtig: Bitte melden Sie Ihr Kind wieder ab, sofern Sie keinen Platz mehr benötigen. Nur so können reservierte Plätze anderen wartenden Eltern angeboten werden.

Anmeldekriterien Kinderkrippe

  • Für Kinder ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gilt der Zeitpunkt der Anmeldung.

Anmeldekriterien Kindergarten

  • Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gilt bei der Neuanmeldung das Alter des Kindes.

Weitere vom Grundsatz abweichende Vergabekriterien gelten in folgenden Fällen:

  • Übergang Krippe zu Kindergarten
    garantierte Übernahme von Krippenkindern in die Regelgruppenbetreuung (idealerweise der gleichen Einrichtung)
     
  • Bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern in derselben Einrichtung, sofern kein anderes älteres Kind Vorrang hat.

 

Gastkinder

Wunsch- und Wahlrecht der Eltern

  • Eltern haben das Recht, zwischen Einrichtungen der Kinderbetreuung und Angeboten der Kindertagespflege zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung zu äußern. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht (Art. 5 SGB VIII) kennt keine Gemeinde- oder Landkreisgrenzen. Nach dieser bundesgesetzlichen Regelung können z. B. Eltern ihre Kinder grundsätzlich auch in Einrichtungen außerhalb ihres Wohnsitzes anmelden (sogenannte Gastkinder). Eltern können somit gezielt Angebote in Anspruch nehmen, die ihren pädagogischen Vorstellungen entsprechen.

 

FAQ

Was ist im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geregelt?

  • Im BayKiBiG sind verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele und Förderkriterien für eine kommunale und staatliche Förderung (kindbezogene Förderung, Investitionskostenbezuschussung) festgelegt.

Woraus ergibt sich der Anstellungsschlüssel?

  • Der Anstellungsschlüssel ist für die Einrichtungen im BayKiBiG gesetzlich geregelt, insbesondere auch die Vorgabe zur Einstellung von Fachpersonal.
  • Gemäß Betriebsträgervereinbarungen zwischen Stadt und Einrichtungsträger ist ein verbesserter Anstellungsschlüssel geregelt. Das dadurch erhöhte finanzielle Defizit trägt die Stadt.

Was passiert, wenn der Anstellungsschlüssel nicht eingehalten werden kann?

  • Wird der Anstellungsschlüssel nicht eingehalten, kann das zur Reduzierung von Betreuungszeiten führen bis hin zur Schließung von Gruppen.

Wie kann die Schließung von Gruppen trotz Personalmangel verhindert werden?

  • Werden die Öffnungszeiten reduziert, kann der Betrieb unter bestimmten Umständen gewährleistet werden.

Welche Maßnahmen setzt die Stadt aktuell um?

  • Baumaßnahme zur räumlichen Verbesserung des Kindergartens St. Afra; Erweiterung um eine Mensa sowie energetische Ertüchtigung des Gebäudes (Kosten der Maßnahme: 2,9 Mio. €).
  • Kurzfristige Schaffung eines neuen eingruppigen Kindergartens voraussichtlich zum 01.09.2023
  • Bedarfsorientierte Unterstützung der Träger bei Anerkennung von Erzieherpersonal aus anderen Bundesländern
  • Austausch mit den Trägern und dem Landratsamt Lindau zur Verbesserung Personalsituation.
  • Vermittlung von Gastplätzen in Nachbargemeinden

Welche Maßnahmen setzt die Stadt mittelfristig um?

  • Neubau einer Kindertagesstätte in der Peter-Dörfler-Straße.
  • Neubau einer Kindertagesstätte am Nadenberg

Wie können Eltern unterstützen?

  • Besteht Interesse als Tagespflegeeltern zu arbeiten? Dann senden Sie Ihre Initiativbewerbung an das Jugendamt des Landkreises Lindau.

 

Ansprechpartner

Stadtkämmerei Lindenberg

Cornelia Pense-Hundt

cornelia.pense@lindenberg.de

Telefon 08381 803-27

Die Träger der Lindenberger Kindertagesstätten suchen Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen. Bewerbungen senden Sie bitte direkt an die jeweiligen Einrichtungen.

Kath. Kindergarten

St. Afra

Anschrift:
Glasbühlstraße 18
88161 Lindenberg

Telefon:
08381/84189
E-Mail:
kita.st.afra.lindenberg@bistum-augsburg.de

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Kath. Kinderkrippe

St. Luzia

Anschrift:
Lauenbühlstraße 43
88161 Lindenberg

Telefon:
08381/4886004
E-Mail: 
kita.st.luzia.lindenberg@bistum-augsburg.de

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Kath. Kindergarten und Kinderkrippe "St. Nikolaus"

St. Nikolaus

Anschrift:
Blumenstraße 16
88161 Lindenberg

Telefon:
08381/3935
E-Mail: 
kita.st.Nikolaus.lindenberg@bistum-augsburg.de

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Ev. Kindergarten und Kinderkrippe

Ev. Johannes Kindergarten und Kinderkrippe

Anschrift:
Sedanstraße 18 b
88161 Lindenberg

Telefon:
08381/2811
E-Mail: 
kita.evjoki.lindenberg@elkb.de

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Johanniter - Kinderhaus Lindenberg

Kindergarten "Haus der kleinen Entdecker"

Anschrift:
Nadenberg 34
88161 Lindenberg

Telefon:
0162/1368283

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Johanniter Kindergarten

Kindertagesstätte "Regenbogenland"

Anschrift: Bismarckstr. 5, 88161 Lindenberg

Telefon:

0172/ 8817869

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Schulvorbereitende Einrichtung der Antonio-Huber-Schule in Lindenberg (Schwabenhilfe)

SVE

Anschrift:
Brennterwinkel 2
88161 Lindenberg

Telefon:

08381/3888   oder   08381 / 940095

E-Mail:

sve-lindenberg@schwabenhilfe.de
 

 

 

Anmeldung im Elternportal

Little Bird

Für alle Eltern steht das Elternportal zur Registrierung ihres Kindes für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz zur Verfügung.

Die Registrierung kann für bis zu 3 Einrichtungen mit Priorisierung erfolgen.

Bitte registrieren Sie sich für eine Anmeldung im Elternportal.

 

https://portal.little-bird.de/lindenberg

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