Was ist im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geregelt?
- Im BayKiBiG sind verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele und Förderkriterien für eine kommunale und staatliche Förderung (kindbezogene Förderung, Investitionskostenbezuschussung) festgelegt.
Woraus ergibt sich der Anstellungsschlüssel?
- Der Anstellungsschlüssel ist für die Einrichtungen im BayKiBiG gesetzlich geregelt, insbesondere auch die Vorgabe zur Einstellung von Fachpersonal.
- Gemäß Betriebsträgervereinbarungen zwischen Stadt und Einrichtungsträger ist ein verbesserter Anstellungsschlüssel geregelt. Das dadurch erhöhte finanzielle Defizit trägt die Stadt.
Was passiert, wenn der Anstellungsschlüssel nicht eingehalten werden kann?
- Wird der Anstellungsschlüssel nicht eingehalten, kann das zur Reduzierung von Betreuungszeiten führen bis hin zur Schließung von Gruppen.
Wie kann die Schließung von Gruppen trotz Personalmangel verhindert werden?
- Werden die Öffnungszeiten reduziert, kann der Betrieb unter bestimmten Umständen gewährleistet werden.
Welche Maßnahmen setzt die Stadt aktuell um?
- Baumaßnahme zur räumlichen Verbesserung des Kindergartens St. Afra; Erweiterung um eine Mensa sowie energetische Ertüchtigung des Gebäudes (Kosten der Maßnahme: 2,9 Mio. €).
- Kurzfristige Schaffung eines neuen eingruppigen Kindergartens voraussichtlich zum 01.09.2023
- Bedarfsorientierte Unterstützung der Träger bei Anerkennung von Erzieherpersonal aus anderen Bundesländern
- Austausch mit den Trägern und dem Landratsamt Lindau zur Verbesserung Personalsituation.
- Vermittlung von Gastplätzen in Nachbargemeinden
Welche Maßnahmen setzt die Stadt mittelfristig um?
- Neubau einer Kindertagesstätte in der Peter-Dörfler-Straße.
- Neubau einer Kindertagesstätte am Nadenberg
Wie können Eltern unterstützen?
- Besteht Interesse als Tagespflegeeltern zu arbeiten? Dann senden Sie Ihre Initiativbewerbung an das Jugendamt des Landkreises Lindau.