Bindeglied zwischen Bürger, Stadtrat und Verwaltung
Der Stadtrat kann einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabenbereiche zuteilen. Sie fungieren dann als Referenten.
Außerdem können Personen, die nicht dem Stadtrat angehören, als Beauftragte bestellt werden. Beauftragte sind in ihrem Bereich Ansprechpartner der Bürger, beraten städtische Gremien und die Verwaltung, sprechen Empfehlungen aus und regen Maßnahmen an.