Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger!
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus dem Ersten Bürgermeister und 24 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Seine Wahlzeit beträgt sechs Jahre.
Die Aufgaben des Stadtrates sind in der Geschäftsordnung festgelegt.