Bauanträge
Informationen und Formulare
Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Mit dem Bauvorbescheid wird die baurechtliche Prüfung einzelner Fragestellungen beantragt. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Lindau (B)) überprüft den Bauantrag sowie den Antrag auf Vorbescheid und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung oder des Vorbescheids.
Bitte beachten Sie, dass seit Inkrafttreten des Zweiten Modernisierungsgesetzes am 1. Januar 2025 Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid nicht mehr bei der Gemeinde, sondern unmittelbar bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Lindau (B)) einzureichen sind. Diese beteiligt die Stadt Lindenberg i. Allgäu.
Die Stadt Lindenberg i. Allgäu erhält den Bauantrag zur planungsrechtlichen Prüfung und gibt nach der Entscheidung über die Erteilung des städtischen Einvernehmens eine Stellungnahme beim Landratsamt ab.
Bestimmte nicht verfahrensfreie Bauvorhaben können genehmigungsfrei gestellt, also ohne Baugenehmigung errichtet werden. Die Einreichung von Unterlagen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgt weiterhin bei der Stadt Lindenberg i. Allgäu.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie direkt beim Landratsamt oder beim Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter den folgenden Links: