Finanzen und Steuern

Aufgaben der Stadtkämmerei

Die Stadtkämmerei umfasst u.a. die Kämmerei, das Steueramt und die Stadtkasse.

In der Stadtkämmerei sind alle wesentlichen Finanzangelegenheiten der Stadt Lindenberg i. Allgäu gebündelt. Ebenso liegt hier die Zuständigkeit für das Feuerwehrwesen, Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhort (Kinderbetreuung) und Schulen sowie für das Hallenbad und Waldseebad.

Amtsleitung

Der Kämmerer ist zuständig für die finanziellen Belange der Stadt.

  • Schulden- und Vermögensmanagement
  • Investitionszuweisungen und andere staatliche Förderungen
  • Zuschüsse und Zuwendungen an Vereine und Organisationen, insbesondere Sportförderung
  • Beteiligungen, Konzessionsabgabe

Haushaltswesen

  • Städtischer Haushaltsplan und Haushaltssatzung
  • Finanzplanung
  • Überwachung der städtischen Finanzwirtschaft
  • Jahresrechnungen
Sekretariat und Sachbearbeitung Bäder und Feuerwehr
  • Allgemeine Organisation der Stadtkämmerei
  • Sachbearbeitung Verwaltung der Bäder
  • Sachbearbeitung Verwaltung Feuerwehr, Einsatzbescheide
  • Spendenquittungen
Dienstleistungen A-Z
Liegenschaften und Schadensfälle
  • Erbbaurecht
  • Grundstücksverträge
  • Mieten
  • Pachten
  • Schadensersatzforderungen
Dienstleistungen A-Z
Kinderbetreuung und Schulen
  • Zuständigkeit für Kindertagesstätten, Schulverwaltung und Entwicklung.
  • Die Informationen zum Kinderbetreuungsangebot und zu den Schulen in Lindenberg finden Sie im Bereich Leben in Lindenberg, hier bei Bildung & Kinderbetreuung.
Bildung & Kinderbetreuung
Steueramt
  • Die Abteilung Steueramt  der Stadtkämmerei ist zuständig für Gewerbesteuer, Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer sowie Schülerbeförderung.
  • Weitere Informationen erhalten Sie unter Dienstleistungen A-Z unter den entsprechenden Schlagworten.
Dienstleistungen A-Z
Stadtkasse
  • In der Stadtkasse werden Ein- und Auszahlungen der städt. Einrichtungen direkt sowie des Schulverbandes und des Abwasserverbandes Rothach gebucht. Dies sind Bareinzahlungen, Einnahmen ebenso wie Auszahlungen der genannten Bereiche.
  • Auch werden in der Stadtkasse die Zuarbeiten für die Erstellung des Haushalts getätigt, hier inbegriffen Monats- und Jahresabschlüsse.
  • Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Vollstreckungsstelle unverzüglich weitere Maßnahmen zur Beitreibung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z.B. aus Steuern und Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z.B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

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