Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindenberg i. Allgäu zum Stichtag (12. Januar 2025) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingetragen.
Wahlbenachrichtigung
Der Wahlbenachrichtigungsbrief sollte allen Stimmberechtigten in der Stadt bis spätestens 02.02.2025 zugestellt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden: Tel. 08381/803-17 oder -18 oder per E-Mail: buergerbuero@lindenberg.de
Wahlbenachrichtigung verloren?
Die Wahlbenachrichtigung wird kein zweites Mal ausgestellt. Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.
Briefwahl
Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Antrag im Internet
Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 17.02.2025 09.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
Formular auf der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- QR-Code
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code eingedruckt mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- Per E-Mail
Sie schreiben eine E-Mail an buergerbuero@lindenberg.de
Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- Persönlich vor Ort
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag 21.02.2025, 15:00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten empfehlen wir, schriftliche Anträge ab 14.02.2025 nur noch persönlich im Wahlamt zu stellen.
Falls Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie letztmalig am Samstag, 22.02.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Wahlamt Ersatz-Briefwahlunterlagen erhalten.
Am Sonntag, 23.02.2025 bis 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.
Wie wird gewählt?
Auf Ihrem Stimmzettel haben Sie zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme, damit wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag.
Zweitstimme, damit wählen Sie die Landesliste einer Partei. Diese Stimme entscheidet, wie viele Sitze die Parteien bekommen.