Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung

Das Wichtigste in Kürze

Bei Bezug einer Wohnung in Lindenberg müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an- bzw. ummelden (auch als Zweit-/Nebenwohnsitz).
Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnort erfolgt nur noch wenn Sie ins Ausland ziehen oder bei mehreren Wohnsitzen in Deutschland einen davon aufgeben, ohne eine neue Wohnung zu beziehen.
 

Voraussetzungen
  • An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Lindenberg anmelden.
  • Bei mehreren Wohnungen in Deutschland:
    Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist. Dieser befindet sich dort, wo Sie die überwiegende Zeit verbringen.
  • Bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes:
    Die Anmeldung kann nur am Nebenwohnsitz, die Abmeldung kann am zuständigen Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz erfolgen.
  • Wenn Sie selbst verhindert sind:
    Die Anmeldung kann durch eine andere Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (ausgefülltes An- bzw. Ummeldeformular, Ausweisdokumente der umzumeldenden Personen, Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person) erfolgen.
  • Ehegatten und minderjährige Familienangehörige, die gemeinsam zu- bzw. umziehen:
    können von nur einer der Personen (bei Familien - ein Elternteil) an- bzw. umgemeldet werden.
  • Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
    müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.
  • Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
  • Bei Anmeldung durch Dritte in Altersheim/Pflegeeinrichtung --> ausgefülltes u. unterschriebenes Anmeldeformular bzw. Bestätigung vom Heim über die Unterbringung (bei Personen die nicht mehr unterschreiben können) oder notariell beglaubigte Vollmacht
Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis
  • Reisepass (wenn vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei bevollmächtigten Personen: ausgefülltes und unterschriebenes An- bzw. Ummeldeformular (Formulare siehe Seitenleiste) + Ausweisdokumente der nicht anwesenden Personen

 

Fristen

An-, Um- und Abmeldungen müssen innerhalb von zwei Wochen getätigt werden.

Gebühren

Gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

§ 17, 19, 20 Bundesmeldegesetz

Online-Anträge

 

Kontakt

Bürgerbüro

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