Bekanntmachungen nach BauGB

Bauleitplanverfahren - Bekanntmachungen

Hier sind die aktuellen Bauleitplanverfahren aufgelistet, die sich gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden.

Auf dieser Seite sind Bekanntmachungen zu aktuellen Bauleitplanverfahren aufgelistet, die sich im Aufstellungsverfahren nach dem Aufstellungsbeschluss, gemäß §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Öffentlichkeitsbeteiligung oder nach dem Satzungbeschluss befinden. Durch Anklicken des jeweiligen Verfahrens können Sie die gesamten ausgelegten Unterlagen in pdf-Form ansehen und herunterladen. Selbstverständlich liegen die Planunterlagen auch, wie bisher, im Stadtbauamt der Stadt Lindenberg, Stadtplatz 1, 88161 Lindenberg i. Allgäu, während der Öffnungszeiten öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Sie haben die Möglichkeit während der Auslegungszeit Ihre Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtbauamt abzugeben.

Sollte hier nichts aufgelistet sein, gibt es aktuell keine Bekanntmachungen oder öffentliche Auslegung.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Hauptstraße" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Hauptstraße" - Beschlusses einer Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Stadtplatz" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Stadtplatz" - Beschlusses einer Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes "Schwesternareal und 4. Änderung Bebauungsplan Mittlerer Nadenberg" - erneute Beteiligung gemäß §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Änderung des Bebauungsplanes "Sankt-Martin-Schule" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Datenschutzhinweis

In Zusammenhang mit der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) erhebt und verarbeitet die Stadt Lindenberg i. Allgäu unter anderem auch personenbezogene Daten.

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu ist verpflichtet, auf die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bauleitplanverfahren hinzuweisen.

Nähere Informationen hierzu bitten wir, dem zum Download zur Verfügung gestellten Dokument zu entnehmen. 

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren

 

Ihre Ansprechpartner

Für Auskünfte zu den Vergaben wenden Sie sich bitte an:

Stadtbauamt

Tel. 08381 803-31
Fax 08381 803-84
stadtbauamt@lindenberg.de

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