Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Die Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Lindau) überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.
Die Stadt Lindenberg i. Allgäu legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des städtischen Einvernehmens dem Landratsamt (als untere Bauaufsichtsbehörde) vor. Bauanträge sind immer bei der Stadt Lindenberg i. Allgäu einzureichen.
Wir weisen auf folgende Bearbeitungsfrist hin:
Bauanträge und Bauvoranfragen müssen mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Bau- und Umweltausschusssitzung eingereicht werden, um behandelt zu werden. Die Einreichung digitaler Pläne als PDF per E-Mail reicht nicht aus. Entscheidend für die Behandlung ist der Eingangsstempel auf dem förmlich eingereichten Bauantrag (5-fach) in Papierform.
Ob die Bauanträge und Bauvoranfragen auf der jeweiligen Sitzung behandelt werden, wird nach dem jeweiligen Einzelfall durch die Verwaltung entschieden.
Das Landratsamt entscheidet nach Überprüfung des Bauantrags sodann über die Erteilung der Baugenehmigung.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie direkt beim Landratsamt oder unter diesem Link: www.landkreis-lindau.de