Das Wichtigste in Kürze
Das Erbbaurecht ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung des Erbbauzinses auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.
Dies betrifft bei der Stadt Lindenberg Erbbaurechtsverträge über städt. Grundstücke.
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung des Erbbauzinses auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.
Dies betrifft bei der Stadt Lindenberg Erbbaurechtsverträge über städt. Grundstücke.
Gebäudemanagement / Liegenschaftsverwaltung
Tanja Koch
08381 803-37
08381 803-637
Rathaus Zimmer Nr. 3.37
Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.
Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.