Erschließungsbeiträge

Das Wichtigste in Kürze

Zur Deckung ihres anderwertig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Lindenberg i. Allgäu Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Bauverwaltung / Friedhofswesen

Nadine Gmeiner

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.