Führungszeugnis

Das Wichtigste in Kürze

Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt. Beantragen können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

 

Voraussetzungen
  • Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden.
  • Ein Antrag auf ein Führungszeugnis kann erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres gestellt werden.
  • Der Antrag muss persönlich oder durch gesetzliche Vertreter (beispielsweise bei Minderjährigen) gestellt werden.
  • ggf. ist auch eine Online-Beantragung möglich
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann mit der beglaubigten Unterschrift und dem Ausweisdokument der Antragstellerin/ des Antragstellers, durch einen Dritten überbracht werden.
  • Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Bearbeitungszeit

Innerhalb von 2-3 Wochen wird das Führungszeugnis zugestellt.

Gebühren

13,00 Euro

Zahlungsmöglichkeit
  • Barzahlung
  • Giro Card (EC-Karte) ab 10,00 Euro möglich
    Rechtsgrundlagen

    § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

    Online-Antrag

    Kontakt

    Bürgerbüro

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