Gewerbesteuer

Das Wichtigste in Kürze

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragssteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Stadt im Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

Die Steuer wird in einem zweistufigen Verfahren erhoben:

In der ersten Stufe ermittelt das zuständige Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag, der im sog. Steuermessbescheid (Grundlagenbescheid) festgesetzt wird.

Auf den von den Finanzämtern festgesetzten Steuermessbetrag wendet die Stadt einen Vervielfältiger (Hebesatz) an, der jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt wird. Der hieraus resultierende Betrag ist die zu zahlende Gewerbesteuer, die die Stadt im Gewerbesteuerbescheid festsetzt und dem Steuerpflichtigen bekanntgibt.

Rechtsgrundlagen

Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Haushaltssatzung der Stadt Lindenberg i. Allgäu

Hebesatz

Hebesatz  340 v.H.

Kontakt

Steuern

Werner Stetter

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