Hundesteuer

Das Wichtigste in Kürze

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesatzung erlassen. Die angemeldeten Hunde sind mit "Hundemarken" gekennzeichnet

Online-Anträge
Hundesteuersatzung

In der Hundesteuersatzung können Sie die Regelung für die Stadt Lindenberg nachlesen

Mehr erfahren
An - und Abmeldung Hund Antrag Papierform
Gebühren

Die Gebühren können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden oder einen Gesprächstermin abstimmen.

Kontakt

Kindergärten / Schulen

Cornelia Pense-Hundt

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.