Das Wichtigste in Kürze
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesatzung erlassen. Die angemeldeten Hunde sind mit "Hundemarken" gekennzeichnet
Hundesteuer
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesatzung erlassen. Die angemeldeten Hunde sind mit "Hundemarken" gekennzeichnet
In der Hundesteuersatzung können Sie die Regelung für die Stadt Lindenberg nachlesen
Die Gebühren können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden oder einen Gesprächstermin abstimmen.
Steuern
Werner Stetter
08381 803-22
08381 803-622
Rathaus Zimmer Nr. 1.14
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