Das Wichtigste in Kürze
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, benötigt einen Reisepass.
Bitte beachten Sie:
Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Minderjährige unter 18 Jahren müssen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nachweisen. Dazu ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Achtung!! Es ist möglich, dass ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis oder Reisepass bei der Beantragung und der andere mit Personalausweis oder Reisepass bei der Abholung des Personalausweises unterschreibt.