Das Wichtigste in Kürze
Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich an die Straßenverkehrsbehörde vor dem Beginn der Arbeiten wenden und die notwendige Baustellenabsicherung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anordnen lassen. Bei halbseitigen Sperrungen werden Regelpläne mit bei gelegt und bei Vollsperrungen werden Umleitungspläne erstellt.
Weiterhin sind die Unternehmer verpflichtet, diese Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zu befolgen und, soweit der Betrieb von Lichtzeichenanlagen angeordnet ist, diese zu bedienen.
Bitte beachten Sie:
Für Baumaßnahmen an und in den Straßen
- Hauptstraße (außer im Bereich Tempo 20 km/h)
- Pfänderstraße
- B 308
- Sedanstraße
- Goßholzer Straße
- Goßholz
- Staufner Straße
- Marktstraße (außer im Bereich Tempo 30 km/h)
- Blumenstraße
- Bismarckstraße
ist das Landratsamt Lindau (Bodensee) zuständig.