Das Wichtigste in Kürze
Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a Grundgesetz (GG) eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf - hier das Innehaben einer Zweitwohnung - sichtbar wird.
Die Stadt Lindenberg erhebt seit dem Jahr 2006 eine Zweitwohnungssteuer.
Zweitwohnungssteuer und Kurbeitrag sind rechtssystematisch unterschiedliche, nicht gleichartige Abgaben. Daraus folgt, dass ein Wohnungsinhaber neben der Zweitwohnungssteuer auch zur Entrichtung eines Kurbeitrages herangezogen werden kann.